Die Schule Kleinlützel arbeitet seit einigen Jahren integrativ. Dieser "alte" Schulversuch läuft nun aus und im ganzen Kanton Solothurn wird schrittweise flächendeckend die "Spezielle Förderung" im Rahmen eines "neuen" Schulversuches eingeführt. An unseren Schulen werden wir diese Neuerung in zwei Schritten umsetzen:
1. Phase Schuljahr 2011/2012 Kindergarten bis 2. Klasse
2. Phase Schuljahr 2012/2013 Kindergarten bis 6. Klasse
Die wichtigsten Änderungen habe ich Ihnen nachstehend aufgeführt:
a) Das Pensum der Schulischen Heilpädagogin (SHP) wird nicht mehr am EK- resp. K-Status eines Schülers bzw. einer Schülerin festgelegt, sondern richtet sich nach der gesamten Schülerzahl einer Gemeinde.
(Berechungsansatz: 25 Lektionen pro 100 SchülerInnen)
b) Die Schülerinnen und Schüler erhalten keinen K-Status mehr verfügt, sondern je nach Situation Massnahmen der Förderstufe I oder II.
c) Die spezielle Förderung richet ihre Massnahmen auf folgende Wirkungen aus:
- Optimierung der schulischen und sozialen Leistungsfähigkeit
- die Milderung von schulischen Schwierigkeiten sowie Verhaltensauffälligkeiten
- die Begabtenförderung
d) Neu wird die Unterstützung durch eine Schulische Heilpädagogin bereits im Kindergarten eingeführt. Somit kann möglichst früh eine professionelle Unterstützung erfolgen (entsprechende Fachstelle SPD).
Frühzeitiges Erkennen von Lernstörungen hilft dem Kind, denn Lernstörungen wachsen sich mit der Zeit nicht aus. |