Übertritt und Repetition
 

Übertritt vom Kindergarten in die Primarschule
Der Wechsel vom Kindergarten in die Schule erfolgt auf Empfehlung der Kindergärtnerin. Sollte ein Kind voraussichtlich den Anforderungen der Primarschule noch nicht gewachsen sein, entscheidet der Gemeinderat auf Antrag der Schulleitung (Einschulungsteam), ob das Kind mit Massnahmen der Förderstufe II (Verlangsamung) einschult wird.

Repetition eines Schuljahres
Die Schülerinnen und Schüler unterliegen keiner Promotion. Sie werden automatisch in die nächst höhere Klasse übertreten, wenn nicht gemäss den gesetzlichen Vorgaben eine Verfügung im Rahmen der speziellen Förderung vorliegt. Eine freiwillige Repetition ist nur in speziellen Fällen möglich (gemäss §92 bei Wohnortswechsel, Krankheit, schwierige familiäre Verhältnisse oder Fremdsprachigkeit.) Die Schulleitung entscheidet aufgrund dem Antrag der Eltern und Stellungsnahme der Klassenlehrperson.

Übertritt in die Kleinklassen
Wenn eine Schülerin oder ein Schüler aus lernpsychologischen oder aus persönlichen Gründen dem Unterricht in der Regelklasse nicht folgen kann, erfolgt eine Abklärung durch den Schulpsychologischen Dienst (SPD). Wenn dabei festgestellt wird, dass das Kind besonderer Betreuung bedarf, erfolgt nach eingehenden Gesprächen der Antrag des SPD auf Überprüfung in den K-Status (Unterricht in Regelklasse jedoch mit individuellen Lernzielen und Unterstützung durch die Schulische Heilpädagogin). Dieser Antrag wird von der Schulleitung mit Stellungnahme an den Gemeinderat weitergeleitet.

Übertritt in die Sekundarschule P (Progymnasium) Laufen
Der Kanton Baselland führt das regionale Gymnasium Laufental-Thierstein in Laufen. Der Kanton Solothurn ist gemäss Vertrag beteiligt und bezahlt für seine Schülerinnen und Schüler ein Schulgeld. Die Aufnahme nach Laufen ist vom Kanton Solothurn in einer Verordnung vom 3.6.2002 und ein einem Reglement vom 5.6.2002 festgelegt.
Folgende Bedingungen müssen erreicht sein, damit eine Primarlehrkraft ihre Empfehlung für einen Progymnasium-Besuch erteilen kann:
A) Die Jahresnoten des laufenden Schuljahres in den Fächern Sprache und Mathematik sind gut (Richtwert: Note 5 oder besser).
B) Die Quervergleichsarbeit ist mit der festgelegten, erforderlichen Mindestpunktzahl, oder besser, abgeschlossen worden.
C) Lernfähigkeit, Arbeitshaltung, Verhalten und Einsatz lassen eine erfolgreiche Absolvierung der Gymnasium-Ausbildung erwarten.

Sind die Kriterien A, B und C erfüllt, erhält das Kind die Empfehlung seiner Lehrperson und kann in die erste Progymnasiums-Klasse in Laufen eintreten. 5. Klässler werden provisorisch aufgenommen, 6. Klässler treten definitiv ein.
5. Klässler, welche die Empfehlung ihrer Lehrperson nicht erhalten, haben die Möglichkeit, sich mittels einer Einsprache-Prüfung doch noch für das Progymnasium in Laufen zu qualifizieren.

Nur noch in Ausnahmefällen werden aus dem Thierstein 6. Klässler und
6. Klässlerinnen übertreten. Solche Übertritte regelt und betreut die Schulleitung vor Ort.

Übertritt in die Oberstufe
Die Thiersteiner Oberstufe wird in zwei Schultypen geführt:
Sek B (Basisanforderungen) und Sek E (Erweiterte Anforderungen)

Übertrittsgespräch
Zu Beginn des zweiten Semesters der 6. Klasse (Mitte Februar bis Anfang März) findet das Übertrittsgespräch statt. Am Gespräch nehmen die Erziehungs-berechtigten, die Schülerin/der Schüler und die Klassenlehrperson teil. Die Ergebnisse werden gemeinsam besprochen. Danach stellt die Klassenlehrperson den Antrag für die Zuteilung. Die Erziehungsberechtigten äussern sich zu diesem Antrag. 
> Ziel: Übereinstimmung.

Antrag für die Zuteilung
Als Grundlage der Zuteilung zu einer dieser Stufen werden drei Kriterien vorgeschrieben:

a) Langzeitbeurteilung in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht. Es gelten die Zeugnisnoten dieser drei Fächer und zwar vom 5. Klass-Sommerzeugnis und 6. Klass-Winterzeugnis. Diese Notenwerte machen 60 % der        Beurteilung aus.

b) Beurteilung der kantonalen Leistungsmessung (Vergleichsarbeit im Januar)
Mitte 6. Klasse in den Fächern Deutsch und Mathematik. Die Resultate dieser Prüfung werden zu 40 % gewertet.

> Nun erfolgt die Berechnung der Gesamtdurchschnittsnote

Falls Ihr Kind in einem Grenzbereich zwischen den beiden Schultypen liegt, werden für die Zuteilung zusätzlich das Arbeits- und Lernverhalten in die Bewertung mit einbezogen.

Es gelten folgende kantonal festgelegte Richtwerte:

Sekundarschule E          ab Gesamtnotendurchschnitt 4.60

Grenzbereich                  zwischen Gesamtnotendurchschnitt                                       4.45 bis 4.55 Sek E oder Sek B möglich
                                      (wie unter c beschrieben)

Sekundarschule B          Gesamtnotendurchschnitt 4.40 und tiefer

 

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Primarschule und Kindergarten Eich
 

Huggerwaldstr. 439
4245 Kleinlützel

079 582 31 75
061 771 02 80

» schule-kleinluetzel.ch


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